Zoom

Feuerlöscher Wartung

18,90 

Artikelnummer: KOE-FL- Wartung Kategorie:

Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass bei einem entstehenden Brand ein Feuerlöscher zur Hand ist, dieser jedoch versagt.
Da hat man sich die ganze Zeit sicher gefühlt, aber eine Hilfe ist ein defekter Feuerlöscher nicht. Daher ist es wichtig, ihn regelmäßig warten zu lassen.
Die Wartung des Feuerlöschers ist schnell erledigt und verursacht nur geringe Kosten.
Im Gegenzug bekommt der Besitzer jedoch die Gewissheit, dass der Feuerlöscher im Ernstfall auch funktioniert.
Die erforderlichen Arbeiten bei der Wartung sind exakt vorgeschrieben.
Ein einwandfrei funktionierender Feuerlöscher verhindert nicht nur Großbrände, sondern rettet auch Leben.

Feuerlöscher Wartung nach DIN EN 14406

Ab vier Feuerlöschern

  • Wir bieten Ihnen auch die Feuerlöscher-Wartung nach DIN EN 14406 an.
  • Durch unsere professionellen Brandschutzhändler in ganz Deutschland.
  • Überprüfung alle zwei Jahre
  • Dauerdruckfeuerlöscher 23,90 Euro
  • Aufladefeuerlöscher 25,90 Euro
  • zusätzliche Fahrtkosten
  • Sprechen Sie mit uns telefonisch alle offenen Fragen ab unter: 0211-30154899

Tragbare Feuerlöscher

Brandfälle führen immer wieder zu Katastrophen mit erheblichem Ausmaß. Der Entstehungsbrand ist der auslösende Faktor für die Brandfälle. Gelingt es, den Entstehungsbrand zu löschen, können umfangreichere Schäden und der Verlust von Menschenleben wirksam verhindert werden. Der tragbare Feuerlöscher dient der Bekämpfung von Entstehungsbränden. Wird dieses Feuerlöschgerät richtig eingesetzt, ist es ein ideales Mittel zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.

Im privaten Haushalt sind tragbare Feuerlöscher im Zusammenhang mit der Brennstofflagerung in einigen Bundesländern vorgeschrieben. Darüber hinaus wird empfohlen, auch in privaten Haushalten tragbare Feuerlöscher vorzuhalten. In Betrieben schreibt die Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 („Allgemeine Vorschriften“) die Vorhaltung und Gewährleistung der Einsatzbereitschaft zu jeder Zeit vor:

Zum Löschen von Bränden sind Feuerlöscheinrichtungen der Art und Größe des Betriebes entsprechend bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten. Sie dürfen durch Witterungseinflüsse, Vibrationen oder andere äußere Einwirkungen in ihrer Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Von Hand zu betätigende Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein.

Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden und mindestens alle zwei Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Es ist zu beachten, dass in vielen Fällen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, Verordnungen etc. kürzere Fristen für die Wartung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern einzuhalten sind.

Normen und Vorschriften

Arbeitsstättenverordnung ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände

  • DIN EN 3 tragbare Feuerlöscher
  • DIN 14406 Teil 4 tragbare Feuerlöscher: Instandhaltung
  • TRB 502 Sachkundiger nach § 32 Druck behV
  • TRB 802 Druckbehälter, Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 Druck behV
  • VBG 1 UVV allgemeine Vorschriften

Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern

Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern dient der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft. Sie umfasst die Prüfung, die Inspektion, die Wartung sowie die Instandsetzung der Feuerlöscher. Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern wird von einem Sachkundigen durchgeführt.

Der Sachkundige muss für die Durchführung der Instandhaltung grundsätzlich schriftlich legitimiert sein. Der Sachkundige übernimmt die Gewähr in sicherheitstechnischer und brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher. Bei der Instandhaltung von Feuerlöschern ist zwischen Dauerdruck- und Aufladefeuerlöschern zu unterscheiden. Das Öffnen, Schließen und die anschließende Druckbeaufschlagung bei Dauerdruckfeuerlöschern ist aufwendiger als bei Aufladefeuerlöschern. Die normgerechte Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern hat folgenden Prüfumfang: Bei Aufladefeuerlöschern wird der Druck im Feuerlöschbehälter unmittelbar vor dem Gebrauch durch Öffnen einer innenliegenden Patrone oder außen anliegenden Flasche erzeugt. Löschmittel: Pulver, Wasser, Schaum Treibmittel: meist CO₂, aber auch N2. Der Dauerdruckfeuerlöscher Behälter steht ständig unter einem gespeicherten Druck. („Spray Dosenprinzip“) Löschmittel: Pulver, Wasser, Schaum, CO₂ (gleichzeitig Treibmittel, Gaslöscher). Treibmittel: größtenteils N2 (Stickstoff), aber auch Druckluft (z. B. bei Übungslöscher).

Allgemeines: Feuerlagerhalterung

Die Feuerlagerhalterung ist, falls sie bei der Prüfung zugänglich ist, auf Beschädigungen zu untersuchen und die Befestigung zu überprüfen. Instandhaltungsnachweis

Der Instandhaltungsnachweis ist neben oder unter der Beschriftung des Feuerlöschers nach DIN EN 3 anzubringen. Der Instandhaltungsnachweis ist hinsichtlich der Abmessungen nach DIN 14406 Teil 4 auszuführen. Als Aufschrift sind folgende Angaben notwendig und zulässig: Name und Anschrift des Sachkundigen und/oder der ihn autorisierenden Stelle (z. B. Arbeitgeber). Wird die autorisierende Stelle genannt, muss zusätzlich der Name des Sachkundigen oder seine Prüfnummer im unteren Feld angegeben sein (sofern Rechtsvorschriften nichts anders vorschreiben).

Datum der Prüfung

Datum der Behälterinnenprüfung. In Verbindung damit ist im Innern eines Feuerlöschers mit dauerhafter Schrift anzugeben, wann und von wem der Behälter geöffnet wurde. Der Termin der nächsten Prüfung darf zusätzlich angegeben werden. Sofern Rechtsverordnungen nicht ausdrücklich die Angabe des Tages verlangen, ist die Angabe von Monat und Jahr ausreichend. Die Verwendung von Plaketten ist zulässig. Nur wenn alle aufgezeigten Prüfungen und Maßnahmen des Instandhaltung-Vorgangs gewissenhaft ausgeführt worden sind, ist davon auszugehen, dass die Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers sichergestellt ist.