Der Feuerlöscher im klassischen Sinne ist ein tragbares Kleinlöschgerät, welches dem Ablöschen kleinerer Brände dient. Während der Löschung wird unter starkem Druck das enthaltene Löschmittel versprüht, sodass so genannte Klein- oder Entstehungsbrände gelöscht werden. Nicht selten sind die praktischen Sicherheitsvorkehrungen in den Haushalten verantwortungsbewusster Einwohner zu finden.
Allerdings stehen sie oftmals lange Zeit einfach nur in der Ecke herum oder hängen unbeachtet an der Wand. Er wird erst dann zu einem wichtigen Instrument im Haushalt, wenn er tatsächlich zum Einsatz kommt.
Wussten Sie, dass der erste Feuerlöscher bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts existierte? Tatsächlich gab es einen sieben Kilogramm schweren Feuer-Annihilator, der etwa 35 Kilogramm Löschmasse im Löschmittelbehälter enthielt. Ein solcher Feuer-Annihilator, zu damaliger Zeit von Siegfried Bauer entwickelt, kann heute sogar in einem Bonner Museum bestaunt werden.
Später wurden weitere Produkte und Nachfolger entwickelt. Beispielsweise patentierte der Engländer George William Manby seine „Spitztüte“ und sorgte für ein massenfähiges Produkt auf dem Markt. Die Schleuder-Trockenfeuerlöscher beispielsweise wurden durch Schleudern von Löschflüssigkeit betrieben (ohne Dauerdruck).
Der erste Schnell-Trocken-Feuerlöscher wurde 1912 patentiert. Er war der erste Druckgasfeuerlöscher und enthielt ein patentiertes Druckmittel und Löschgas. Er war der Vorreiter der heutigen, modernen Löschgeräte und eher für den mobilen Einsatz geeignet. Erst 1932 fand Clemens Wagner heraus, dass man auch mit Löschschaum Feuer effektiv löschen kann.
Gegen Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelte man einen flüssigen Löschstoff, genannt Tetrachlormethan. Diesen füllte man in drucklose Handpumpen, welche damals noch aus Chrom oder Messing gefertigt wurden. Im Einsatz erzeugte man damit eine Rauchwolke, die der Luft den Sauerstoff nahm und das Feuer erstickte. Allerdings stellte man in den 1950ern fest, dass dieser Rauch das Nervensystem und die inneren Organe schädigen kann. So wurde der Stoff verboten, der heute in der Chemikalien-Ozonschichtverordnung aufgelistet ist.
Die EN 3 wurde gegen Mitte des Jahres 1992 entwickelt. Laut dieser Norm müssen die Löschgeräte auf Anwendung hin geprüft sein und allen Sicherheitsvorkehrungen entsprechen. Wer noch einen Feuerlöscher mit der Kennzeichnung DIN 14406 besitzt, der sollte diesen möglichst nicht mehr verwenden. Zugelassen sind weiterhin Feuerlöscher mit der DIN 14406-1…3. Angegeben werden hier unter anderem die verschiedenen Brandklassen.
Wer sich einen Feuerlöscher kaufen möchte, der sollte sich zunächst über die verschiedenen Modelle und Arten einen Überblick verschaffen. Zu unterscheiden sind nämlich nicht nur die Füllgrößen und die Preise, sondern auch die unterschiedlichen Löschmittel, die in diesen enthalten sind. So gibt es Löschmittel mit Schaum oder Pulver. Einige Modelle enthalten beispielsweise ABC-Pulver, andere einen feuererstickenden Schaum, wieder andere arbeiten mit Kohlendioxid und andere mit herkömmlichem Wasser und einer Löschlösung.
Auch sollte man zwingend die Brände unterscheiden lernen, denn Fettbrände reagieren beispielsweise anders auf Wasser, als es Holzbrände tun.
➢Pulver-Feuerlöscher können normalerweise bei den Brandklassen B und C eingesetzt werden, bei einem ABC-Feuerlöscher zusätzlich die Brandklasse A. Pulverlöscher beinhalten dem Namen nach spezielle Löschpulver, welche der Brandbekämpfung dienen. Hier handelt es sich eher um ein universelles Löschmittel, welches sogar Brände der Klasse F, also Fettbrände, kurzzeitig löschen kann.
➢Schaum-Feuerlöscher verwenden Schaum als Löschmittel und können Brände der Klasse A und B löschen. Die Schaumlöscher stehen unter Dauerdruck (Dauerdrucklöscher), weshalb sie regelmäßig alle zwei Jahre überprüft werden sollten.
➢Kohlendioxidlöscher werden für die Löschung von brennenden Flüssigkeiten oder elektrischen Anlagen verwendet. Da Kohlendioxid Elektrizität nicht leiten kann, kann der Stoff einfach verdampfen.
➢Fettbrand-Feuerlöscher löschen Brände der Brandklasse F, was in diesem Fall für Fettbrand steht. Brände von Speisefetten kommen des Öfteren in Küchen vor. Beispielsweise sind Fritteusen stark brandgefährdet. Diese Brände dürfen auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden, da es andernfalls zu Explosionen kommen kann.
➢Bei Wasser-Feuerlöschern handelt es sich um Wasserlöscher, die mit Wasser gefüllt sind und oft mit einem Löschvermögen bis zu 6 oder 9 Litern angeboten werden. Auch sie sind amtlich geprüft und unterliegen den strengen Normen. Sie sind ausschließlich für Brände der Klasse A zugelassen und nur begrenzt einsetzbar.
➢Metallbrand-Feuerlöscher löschen dem Namen nach Brände auf Metall. Dies klingt in erster Linie etwas komisch, da Metall gar nicht wirklich brennen kann, möglich ist ein solcher Brand aber dennoch. Sie sind zwar selten, kommen aber vor und können aufgrund sehr hoher Temperaturen besonders gefährlich sein. Je nach Metall erreichen Metallbrände zwischen 1000 und 5000 Grad Celsius. Wasser-Feuerlöscher würden hier nichts anrichten und direkt verdampfen.
➢Auto-Feuerlöscher werden speziell für die sichere Begleitung im Auto verkauft und sollten dort auch immer einen Platz finden. Sie sind meist in kleinen, handlichen Formaten mit 1 oder 2 kg zu kaufen und sichern die Autofahrt.
➢Automatische Löschgeräte werden häufig auch als Sprinklerautomaten bezeichnet. Ab einer gewissen messbaren Raumtemperatur können sie sich automatisch anschalten. Diese Arten von Löschgeräten werden meist in nicht ständig überwachten Bereichen angewandt, beispielsweise in Verkaufshäusern oder Tiefgaragen.
➢Feuerlöschsprays sind zwar noch nicht allzu bekannt, dafür aber umso praktischer im Haushalt, zum Beispiel in der Küche. So können schnell kleine Brände binnen Sekunden gelöscht werden. Beispielsweise wenn der Adventskranz plötzlich Feuer fängt oder die Zigarette aus Versehen unter den Vorhang gerollt ist. Sogar Polizisten verwenden die kleinen Sprays während ihrer Einsätze.
➢Bei Fahrbaren Feuerlöschern muss ebenfalls der Inhalt unterschieden werden. Auch hier gibt es Schaum-Löschwagen, Pulver-Löschwagen, Kohlendioxid-Löschwagen oder Metallbrand-Löschwagen. Sie werden häufig in Krankenhäusern, Tanklagern oder Flughäfen platziert. Damit man die oft schweren Löschgeräte (je nach Liter) nicht über eine lange Strecke tragen muss, können sie schnell bewegt werden.
Die Sicherheit rund um den Brandschutz sollte oberste Priorität haben. Wartungsarbeiten an Feuerlöschern können daher nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Allerdings können Privatpersonen auch einiges tun, um die Sicherheit im eigenen Haus zu erhöhen. So kann man seinen Feuerlöscher regelmäßig auf äußere Beschädigungen kontrollieren und im Zweifelsfall zu einem Fachmann bringen. Austretende Flüssigkeiten beim Ventil oder Rostflecken sind erste Warnzeichen, dass die Funktion gegebenenfalls beeinträchtigt sein könnte. Des Weiteren sollte die Prüfplakette und der nächste Prüftermin im Auge behalten werden, was vor allem für Betriebe von äußerster Wichtigkeit ist.
Der Löscher selbst sollte immer sauber gehalten werden, um Auffälligkeiten sofort erkennen zu können. Allerdings sollte man ihn nie ölen oder fetten, sodass man ihn im Brandfall nicht mehr tragen kann. Der Feuerlöscher sollte stets einsatzbereit sein.
Je nach Feuerlöscher-Typ muss der Prüfer dann diverse Normen und Gesetzgebungen berücksichtigen. In erster Linie wird die fehlerfreie Funktion überprüft, im Anschluss die sicherheitsrelevanten Aspekte des Benutzers. Laut DIN 14406 ist eine sicherheitstechnische Wartung sogar vorgeschrieben. Dabei werden beispielsweise der Druckschlauch und die Löschpistole überprüft, außerdem die Beschriftungen und die Anstriche, die Wandhalterungen, der Druck bei Treibgas und das Gewicht der Löschmittelfüllung bei Kohlendioxidfeuerlöschern.
Besonders wichtig ist am Ende der umfangreichen Überprüfung des Feuerlöschers die korrekte Anbringung der Prüfplakette. Sie bestätigt die sachgemäße Kontrolle des Löschgerätes und gibt den nächsten Kontrolltermin bekannt.
In Deutschland gibt es überraschenderweise keine Feuerlöscher-Pflicht für die eigene Wohnung oder das eigene Haus. Allerdings gibt es in den meisten deutschen und österreichischen Bundesländern eine Rauchmelder-Pflicht.
Im gewerblichen Bereich sieht es allerdings ganz anders aus, denn dort gibt es die Feuerlöscher-Pflicht. Die Größe und die Art des Feuerlöschers sind dabei von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.
Die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines Feuerlöschers in den eigenen vier Wänden stellt sich eigentlich nicht, denn überall machen die Löschgeräte Sinn, wo Brände entstehen können. Vor allem zur Weihnachtszeit passieren statistisch gesehen die meisten Brandunfälle. Jährlich sterben in Deutschland, Österreich und der Schweiz mehrere Hundert Menschen durch Brände oder werden schwer verletzt. Die meisten von ihnen hätten verhindert werden können, beispielsweise durch den Einsatz von Rauchmeldern oder Feuerlöschern.
Defekte Elektrogeräte in der Küche, Fettpfannen am Herd, Heizstrahler, Zigaretten oder der Weihnachtsbaum zählen unter anderem zu möglichen Brandursachen. Rauchmelder geben die Brände zunächst bekannt, sodass man den Brand möglicherweise noch rechtzeitig selbst löschen kann. Wie viele Feuerlöscher man zuhause haben sollte, kommt auf die Wohnfläche an. Sinnvoll wäre es, wenn man auf jeder Wohnetage einen Feuerlöscher platziert. Wer nur einen großen Löscher zuhause hat, der könnte beispielsweise mit diversen Löschsprays aufrüsten.
Inwiefern ein Feuerlöscher in der Lage ist, Feuer zu bekämpfen und zu löschen, hängt von der Bauform, vom Löschmittel und vom Inhalt des Löschgerätes ab. Um die unterschiedlichen Feuerlöscher vergleichen zu können, wurde die Löschmitteleinheit LE ins Leben gerufen. Mit Hilfe des Rechners können Betriebe errechnen, wie viele Feuerlöscher der jeweiligen Art bereitgestellt werden sollten.
Unterteilt und eingestuft wird die Brandgefährdung weiterhin in vier Betriebsbereiche:
– Verkauf, Handel und Lagerung
– Verwaltung und Dienstleistung
– Industrie
– Handwerk
Auch die drei Brandgefährdungsklassen fließen in die Berechnung ein:
– geringe Brandgefährdung
– mittlere Brandgefährdung
– große Brandgefährdung
Es existieren für alle Brandklassen eigene Feuerlöscher, die für den jeweiligen Brand eingesetzt werden kann. Nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die verschiedenen Brandklassen und deren Verwendungszweck:
Nicht jedes Löschmittelgerät ist für jede Brandklasse geeignet. Auch die Verwendung von falschen Löschmitteln können eine Gefahr darstellen. Wer beispielsweise Fettbrände mit Wasser löscht, der riskiert gefährliche Brandexplosionen.
Die Brandklassenzulassung ist also unumgänglich für den Einsatz im privaten oder gewerblichen Bereich.
Für jeden Unternehmer besteht die Feuerlöscher-Pflicht. Dabei muss sich der gewerbetreibende Unternehmer alle zwei Jahre einer sachkundigen Prüfung unterziehen und diverse Vorschriften einhalten. Dabei gelten nachfolgende Regelungen, welche innerhalb der letzten Jahre verschärft wurden.
Jeder Unternehmer, der mindestens einen Mitarbeiter in seinem Betrieb beschäftigt, muss seinen Betrieb mit mindestens einem dieser Produkte ausrüsten. Alle zwei Jahre muss dieser sachkundig geprüft werden. Es ist dabei ganz egal, ob es sich um ein Produktionsunternehmen oder um einen Bürobetrieb handelt. Diese Regelung gilt auch für Freiberufler, welcher einfache Aushilfskräfte beschäftigt. Viele wissen um diese neuen Gesetzgebungen nicht, könnten aber bei Nichteinhaltung zur Verantwortung gezogen werden.
Die Gründe dafür sind deutlich gemacht, denn jedes Unternehmen und jeder Unternehmensbereich ist brandgefährdet. Dies gilt für Produktionsbetriebe, Werkstätten, Lagerräume oder Küchen- und Verwaltungsgebäude. So gibt es keinen Betrieb und kein Unternehmen, welches die Brandschutzregelung umgehen könnte. Häufigste Brandursache ist stets das menschliche Versagen, in seltenen Fällen handelt es sich um unverschuldete Fälle. Unterschätzte Brandursachen werden lange Zeit nicht als solche anerkannt und einfach übersehen. So stellen auch Computer und Drucker eine Gefahr dar. Auch Geräte, welche permanent Wärme abgeben, können schnell einen Brand verursachen.
Der Gesetzgeber möchte in erster Linie das Leib und Leben von Personen schützen und das Verantwortungsbewusstsein der Betriebe wecken. Aus diesem Grund sollte jeder Betrieb eigenverantwortlich handeln und sich mit den Brandschutzmaßnahmen auseinandersetzen. Wer einen Feuerlöscher griffbereit und funktionstüchtig installiert, der kann meist schlimmere Schäden verhindern. Oft werden so Brände gelöscht, noch ehe die Feuerwehr eintrifft.
Ja! Legen auch Sie sich zeitnah einen geeigneten Feuerlöscher zu und verhindern Sie auf diese Weise tödliche Brände und bekämpfen effektiv Brandherde. Überprüfen Sie die Produkte nach eur. Normen und setzen Sie auf Melder und Rauchmelder in den eigenen vier Wänden. Im Zweifelsfall scheuen Sie sich nicht, uns Ihre Fragen per Mail zukommen zu lassen.
Wir informieren Sie gerne in Sachen Aufladelöscher, Dauerdrucklöscher, Qualität und Preis, Rauchmelder, geeignete Löschmittel oder andere Themen, die an dieser Stelle noch ungeklärt sind. Beenden Sie Ihre Suche nach günstigen und passenden Feuerlöschern und setzen Sie sich zur Vermeidung von Bränden ein.