Zur Berechnung der geforderten Löschmitteleinheiten (LE) machen Sie bitte folgende Angaben:
Welche Brandgefährdung liegt entsprechend der obigen Tabelle für Ihren Betrieb vor?
geringe Brandgefährdungmittlere Brandgefährdung
große Brandgefährdung
Wie groß ist die zu schützenden Betriebsbereichs in Quadratmetern:
Quelle: Grundlage für die Berechnung als auch der Tabelle "Betriebsbereichen zur Brandgefährdung" sind die
Berufsgenossenschaftliche Richtlinie BGR 133 (ehem. ZH 1/201) - Richtlinie zur Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern.
Die berechneten Löschmitteleinheiten sollen Ihnen als einen Anhaltspunkt für die Ausstattung Ihres Betriebes
mit Feuerlöschern dienen, wir können jedoch für das Ergebnis keine Gewähr übernehmen. Unter Umständen müssen Sie besonderen
Anforderungen genüge tragen, welche sich aus den Vorschriften für Sonderbauten, z:B. Versammlungsstätten, Industriegebäuden
oder Altenheimen, ergeben.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie je Stockwerk in Ihrem Unternehmen jeweils einen Feuerlöscher bereitstellen müssen!