Zur Berechnung der geforderten Löschmitteleinheiten (LE) machen Sie bitte folgende Angaben:

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Welche Brandgefährdung liegt entsprechend der obigen Tabelle für Ihren Betrieb vor?

geringe Brandgefährdung
mittlere Brandgefährdung
große Brandgefährdung

Wie groß ist die zu schützenden Betriebsbereichs in Quadratmetern:

Quelle: Grundlage für die Berechnung als auch der Tabelle "Betriebsbereichen zur Brandgefährdung" sind die Berufsgenossenschaftliche Richtlinie BGR 133 (ehem. ZH 1/201) - Richtlinie zur Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern.

Die berechneten Löschmitteleinheiten sollen Ihnen als einen Anhaltspunkt für die Ausstattung Ihres Betriebes mit Feuerlöschern dienen, wir können jedoch für das Ergebnis keine Gewähr übernehmen. Unter Umständen müssen Sie besonderen Anforderungen genüge tragen, welche sich aus den Vorschriften für Sonderbauten, z:B. Versammlungsstätten, Industriegebäuden oder Altenheimen, ergeben.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie je Stockwerk in Ihrem Unternehmen jeweils einen Feuerlöscher bereitstellen müssen!